bild1

E i l f ä l l e

Besondere Situationen erfordern besondere Kenntnisse.

Verhaftung | Durchsuchung | Beschlagnahme

Wenn die berufliche und familiäre Existenz durch einen staatlichen Eingriff akut gefährdet wird, ist eiliges Handeln angesagt.

| Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Timo Fuchs. Er ist in dann sofort zu sprechen. 

btn notfall-gross

Tel. erreichbar 

 

 

 

Eilfälle !!!

Die Vorläufige Festnahme

"Ich verhafte Sie hiermit. Sie haben das Recht.. ."

Dieser Satz gehört zum Unerfreulichsten, was man als Betroffener aus dem Mund eines Polizisten oder Staatsanwalts hören kann.

Jetzt tickt die Uhr. Niemand darf länger als 12 Stunden im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Ein Richter muss dann über die Haftfrage entscheiden haben. Untersuchungshaft ist nur bei dringendem Tatverdacht und einem Haftgrund möglich. Der Betroffene muss nur seine Personalien angeben.

Sofern der Richter Haft anordnet, fallen die meisten Menschen in einer solchen Situation in ein schwarzes Loch.

  • Erst mal nicht mehr nach Hause?
  • Was geschieht mit der Familie, dem Arbeitsplatz?
  • Was mache ich jetzt?

Viele existenzielle Fragen stellen sich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Timo Fuchs

Vorab der wichtigste Ratschlag:

Machen Sie keine spontane Äußerung zur Sache.

Sie müssen nur Ihre Personalien angeben.

Als Strafverteidiger sehe ich Tag für Tag die Belastung, die so eine Situation auslöst, die jeden treffen kann - auch völlig Unschuldige. Hier beginnt die Tätigkeit des Fachanwalt für Strafrecht.

Reden oder Schweigen? Schweigen ist Gold!

Wer sich nach einer Festnahme im Polizeigewahrsam wiederfinden, sollte die  "Stein-Therorie" kennen und beherzigen. Diese Theorie besagt, dass wir uns viel zu oft unter Handlungsdruck setzen lassen. Die Neigung zum vorschnellen Handeln in unklaren Situationen ist einer der wichtigsten Denkfehler, der bei der vorläufigen Verhaftung viel Unheil verursacht. Dabei blenden wir leider aus, dass es bei Problemen stets auch eine klügere Option gibt:

Schlichtes Nichtstun.

Gerade in der belastenden und oft aufgeheizten Stimmung eines Vernehmungszimmers mit zwangsweiser Kommunikation ohne Anwalt ist für den Beschuldigten die Passivität regelmäßig die beste Lösung.

Schweigen ist die beste Verteidigung. Wer konsequent von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch macht, belastet sich nämlich wenigstens nicht selbst. Schweigen darf niemals zum Nachteil des Betroffenen ausgelegt werden.

Jeder erfahrene Strafverteidiger weiß aus Erfahrung: 

Voreilige Geständnisse oder aus der Hüfte geschossene Rechtfertigungen sind in den meisten Fällen das eigentliche Fundament für die spätere Verurteilung. Oder zumindest für eine härtere Strafe.

Es ist fast immer sinnvoll, sich konsequent auf das Schweigerecht zu berufen.  Entlastendes wird an Ort und Stelle ohnehin nicht geglaubt, zumindest ist es für den Beamten kaum überprüfbar. Dem Drang nachzugeben und vorschnell uns ohne anwaltlichen Rat einen Versuch, sich selbst zu entlasten, ist häufig ein grober Fehler.

Wer schweigt, begeht keinen Fehler.

Sie sollten konsequent nach einer Festnahme darauf bestehen, das Sie nichts ohne einen Anwalt sagen.

Das Recht eines Beschuldigten, sich durch einen Anwalt seines Vertrauens verteidigen zulassen (Art.6 III lit.C EMRK), gehört zu den wesentlichen Elementen des fairen Verfahrens i.S. Art. 6 I EMRK, damit dieses Recht "praktisch und wirksam" bleibt, muss dem Beschuldigten grundsätzlich schon vor der ersten Vernehmung durch die Polizei Zugang zu einem Anwalt gewährt werden, wobei dieses Recht nur aus zwingenden Gründen eingeschränkt werden darf. (EGMR Urt.v. 27.10.2011)

Rufen Sie bei Verhaftung einen Strafverteidiger an, idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht.

Wichtig ist, dass Sie bei Erhalt eines Haftbefehls bzw. bei Verhaftung keine Zeit verlieren und auf Ihr Recht bestehen, Ihren Anwalt zu kontaktieren oder jedenfalls einen Bekannten, der dies für Sie erledigt.

Wird Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger verwehrt, bedeutet das Alarmstufe rot.

Sollte sich, zum Beispiel nachts, nicht kurzfristig ein Strafverteidiger finden, ist das kein Grund zur Panik. Beißen Sie in diesem Fall die Zähne zusammen und stellen Sie sich auf eine Übernachtung im Polizeigewahrsam ein. Das ist sicherlich besser als der taktische Fehler einer voreiligen Aussage.

Eine vorläufige Festnahme kann durch die Polizei (im Ausnahmefall auch durch jedermann) erfolgen.

Ohne richterlichen Beschluss darf in Deutschland niemand länger als bis zum Ablauf des folgenden Tages festgehalten werden.

Spätestens dann muss der Festgenommene einem Richter vorgeführt werden. Der Richter entscheidet, ob der Festgenommene weiter in Haft bleibt oder freigelassen wird.

Selbst wenn bei einem dringenden Tatverdacht auch ein Haftgrund besteht, gibt es immer noch die Möglichkeit den Haftbefehl zunächst gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen.

Ihr Strafverteidiger Timo Fuchs rät:

Auch und besonders bei der vorläufigen Festnahme "einen kühlen Kopf bewahren".

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich stehe Ihnen unverzüglich bei.

Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos mit mir per eMail Kontakt auf. Durch den E-Mail-Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.

Schneller Kontakt? Hier klicken:  pfeil-gruen

green-line

 

Verhaftung | Untersuchungshaft

 

Durchsuchung

 

Vorladung zur Polizei

 

Verkehrsunfall, was nun?

 

Trunkenheitsfahrt | Polizeikontrolle

 

 

 

                                                                           green-line

                                                          zur Startseite : logo rechtsanwalt-fuchs                                                                  

                                                   green-line