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Gut zu wissen

Meine Antworten auf Ihre berechtigten Fragen

 

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Erstes Wissen

Der Beschuldigte hat eine Fülle an Rechten, die ihm der Gesetzgeber aus guten Gründen einräumt. Ein Rechtsstaat wie es die Bundesrepublik Deutschland ist, will die Beschuldigtenrechte schützen und legt hohen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Überwachung und Kontrolle der staatlichen Eingriffe in die Bürgerrechte muss umfassend sein. Die anwaltliche Beratung sollte nach Möglichkeit von einem erfahrenen Strafverteidiger, im Idealfall von einem Fachanwalt für Strafrecht erfolgen.

Die Entscheidung von dem Recht, zu Schweigen Gebrauch zu machen oder eine Aussage zu machen, muss in Ruhe überdacht und gut beraten sein. Als goldene Regel gilt in allen Fällen:

"Reden ist silber Schweigen ist Gold"

Sie haben in jeder Situation das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu befragen. Egal, ob Sie eine Ladung zu einer (meist baldigen) Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, die Polizei bei Ihnen eine Durchsuchung durchführt oder Sie sogar verhaftet oder vorläufig festgenommen wurden: Sie haben das Recht, stets ohne Einschränkungen und SOFORT einen Rechtsanwalt anzurufen.

Tun Sie dies auch! Ich bin in dringenden Fällen 24 Stunden erreichbar (0049 - 177 - 4745521) Sprechen Sie ggf. auf die Mobilbox, ich rufe umgehend zurück.

Schneller Kontakt? Hier klicken:  pfeil-gruen

 

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