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Opferanwalt | Nebenklage

Sie sind das Opfer einer Straftat geworden?

In bestimmten Fällen möchte der Gesetzgeber, dass Sie anwaltlich beraten sind - die Nebenklage. Auch in anderen Fällen, in denen Sie das Opfer sind, ist anwaltlicher Rat als Geschädigter immer eine Entlastung.
| Lassen Sie sich beraten. Rechtsanwalt Fuchs hilft Ihnen gerne.

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Opferanwalt / Nebenklage

Rechtsanwalt T. Fuchs vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit als Strafrechtler auch die anwaltliche Hilfestellung für die Geschädigten von Straftaten umfassen sollte. Er bietet Zugang zu professioneller Beratung als Opferanwalt und vertritt auch im Gerichtsprozess Nebenkläger.

Opferanwalt Nebenklage Opfervertretung

Sie suchen einen Opferanwalt?

Optimale anwaltliche Hilfe auch im Opferrecht. Als Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht biete ich auch besten Beistand als Opferanwalt.

Die Rechte eines Opfers in einem Strafverfahren gegen den Täter wurden durch Opferreformgesetze immer weiter gestärkt. Während die Opfervertretung und die Tätigkeit als Opferanwalt lange Zeit im Dunkeln ihr Dasein fristeten, hat die Opfervertretung mittlerweile erheblich an Bedeutung gewonnen.

Was ist ein Rechtsanwalt für Opfer einer Straftat? 

Als Opferanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der Opfern einer besonders schweren Straftat zur Verfügung gestellt wird.

Mithilfe des Opferanwalts soll Ihnen und den Angehörigen eines Opfers einer Straftat der anwaltlichen Beistand

  • bei einer Nebenklage,
  • bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens und
  • bei einer Zeugenaussage als Opfer gewährleistet werden.
Jeder Bürger kann Opfer einer Straftat werden, häufig ohne dass der Betroffene zunächst es merkt.

Bei einigen Delikten wird dem Betroffenen erst nach einiger Zeit deutlich, dass er einer Straftat zum Opfer gefallen ist, so bei Untreue und Betrug.

Opfer-/Nebenklage-Vertretung

Die Vertretung der Opferrechte wird dann häufig in Hände von Rechtsanwälten gegeben, die sich eigentlich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben und die Opfervertretung und die Nebenklage tatsächlich als zivilrechtliche Spezialisten nur „nebenbei“ machen, ohne über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht zu verfügen.

Der Anwalt hat für seinen Mandanten nicht nur

Strafantrag und Strafanzeige

zu erledigen, sondern auch dem Staatsanwalt den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten darzulegen.

Strafverteidiger als Opferanwalt

 
Was passiert, wenn auf der Gegenseite ein guter Strafverteidiger die Möglichkeiten des Täters aus der Strafprozessordnung ausspielt?

Es macht daher Sinn ein Gegengewicht zu schaffen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Durch die neuesten Opferschutzgesetze sind die Rechte von Opfern einer Straftat erheblich gestärkt worden.

Das Opfer ist berechtigt aktiv am Strafprozess gegen den Täter mitzuwirken.

Ihr Strafverteidiger Timo Fuchs weist darauf hin:

Neben dem Strafantrag und der Strafanzeige stehen dem Opfer, um zu prüfen, ob es Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatzansprüche hat, das Recht auf Akteneinsicht in die Strafakte über einen Rechtsanwalt zu.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren und im anschließenden Strafverfahren gegen den Täter beauftragen kann dieser als Ihr Zeugenbeistand und Strafverteidiger in vielen Fällen bereits frühzeitig Akteneinsicht bekommen und Ihre Rechte als Opfer sicherstellen.

Strafverteidiger als Zeugenbeistand

Jeder Opferzeuge kann sich im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens (Verfahren nach Anklageerhebung) eines Zeugenbeistandes in Form eines von ihm beauftragen Rechtsanwaltes bedienen.

Der Zeugenbeistand ist insbesonders dann sinnvoll, wenn der Zeuge andernfalls Gefahr läuft, sich durch seine Aussage selbst zu belasten. Auch dann, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen könnte (z.B. bei der Familie des Beschuldigten) ist es sinnvoll, sich von einem Strafverteidiger als Zeugenbeistand beraten zu lassen.

Zivilrecht / Strafrecht

Es kann zuerst das strafrechtliche Urteil gegen den Täter abgewartet und dann die berechtigten zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden. Oder der Anwalt setzt Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im sogenannten Adhösionsverfahren durch. Häufig gibt es hierzu Deckung durch die Rechtsschutzversicherung.

Rechtsanwalt Timo Fuchs erklärt:

Als Opferanwalt begleite ich Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts.

Beachten Sie:

Opferanwalt - Direktkontakt zum Fachanwalt für Strafrecht, siehe unten

Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos mit mir per eMail Kontakt auf. Durch den E-Mail-Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe und ein Mandat begründet wurde. 

Schneller Kontakt? Hier klicken:  pfeil-gruen

 

 

 

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