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Meine Antworten auf Ihre berechtigten Fragen

 

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Honorar

Kostenstransparenz ist eine Selbstverständlichkeit.

Einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ja schon ihn anzurufen, verlangt meist immense Überwindung. Nicht selten lassen sich die Mandanten damit zu viel Zeit - Zeit die bei der Ausarbeitung einer durchdachten Verteidigungsstrategie fehlt. Häufiges Hemmnis, einen Anwalt anzurufen ist dabei das dort anfallende Honorar.

Dies soll bei Rechtsanwalt Timo Fuchs nicht der Fall sein. Es muss klar sein:

Ein Rechtsanwalt kostet Geld -
häufig aber ist es teurer, keinen zu beauftragen.

Bei Rechtsanwalt Fuchs werden die Kosten transparent und nachvollziehbar dargelegt. Und zwar in Euro, nicht in verklausulierten Normen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Pauschalhonorar Erstberatung

Rechtsanwalt Fuchs bietet eine fundierte anwaltliche Erstberatung für ein Pauschalhonorar in Höhe von 300,00 € inkl. Umsatzsteuer an. In Fällen eines Strafbefehls umfasst dies auch die fristwahrende Einlegung eines Einspruchs und die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte. Nach summarischer Durchsicht erhalten Sie ein erste Einschätzung, ob es aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sich zu verteidigen oder den Strafbefehl zu akzeptieren.

Vereinbarung eines Honorars

Häufig wird es sich anbieten, eine Vereinbarung über das anfallende Honorar zu treffen. Diese wird sich regelmäßig am Arbeitsaufwand orientieren. Sie dürfen und sollen wissen, was die jeweilige Tätigkeit kostet. Denn die Transparenz im Bereich der Kosten ist wichtig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Ihrer Rechtssache. Ein fairer, angemessener und am Arbeitsaufwand orientierter Vorschuss wird in der Regel ebenfalls im ersten Gespräch besprochen. Vor jeder kostenauslösenden Tätigkeit werden Sie informiert.

In kleinen Verfahren wird in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) dort 4. Abschnitt abgerechnet. In mittleren und größeren Verfahren erfolgt die Abrechnung wahlweise nach Zeithonorar oder Rechtsanwalt Fuchs vereinbart für die einzelnen Abschnitte ein Pauschalhonorar.

Beachten Sie: Eine gute Strafverteidigung kostet Sie im Ergebnis häufig weniger als eine schlechte oder gar keine Verteidigung. Gerade wenn es um die Vermeidung einer Vorstrafe, einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geht, ist jeder Cent für eine optimale Verteidigung eine Investition, die sich schnell rentiert. Vertrauen Sie auf und honorieren Sie die professionelle Hilfe Ihres Fachanwaltes für Strafrecht.

Nehmen Sie schnell, unverbindlich und kostenlos mit mir per eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.

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